Geltungsbereich & Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Einzelunternehmen Secam, Inhaber Samuel Hunak, General Guisan-Strasse 44, 5000 Aarau (nachfolgend «Secam») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Baustellenüberwachung. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB vollumfänglich und vorbehaltlos.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern Secam diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Stand: April 2025.
Leistungsbeschreibung
Secam erbringt Dienstleistungen zur temporären Videoüberwachung von Baustellen und Liegenschaften. Der konkrete Leistungsumfang wird im individuellen Angebot bzw. Auftragsbestätigung definiert.
- Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von solar-betriebenen Überwachungskameras gemäss Angebot.
- Bereitstellung von Netzwerkinfrastruktur (WLAN oder LTE-Router) zur Datenübertragung.
- Verschlüsselte Speicherung von Videoaufnahmen für standardmässig 30 Tage rollend.
- Automatische audiovisuelle Abschreckung (Sirene, Blinklicht, Audiowarnung) bei KI-gestützter Bewegungserkennung, je nach gewählter Abschreckungsstufe. Secam erbringt keinen Wach- oder Interventionsdienst; es werden keine Sicherheitskräfte entsandt.
- Technischer Support und reguläre Wartung sind im Mietpreis inbegriffen.
- Abbau und Rückholung der Geräte nach Vertragsende.
Vertragsabschluss & Auftragserteilung
- Angebote von Secam sind freibleibend und unverbindlich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.
- Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens Secam oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht bindend.
Preise & Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Die Tagesmiete pro Kamera beträgt CHF 12.– (1–4 Kameras) bzw. CHF 10.– (ab 5 Kameras). Für Strassenbaustellen gilt ein Aufschlag von 5 %; für private Liegenschaften ein Rabatt von 5 %. Preisanpassungen bleiben vorbehalten.
- Die einmalige Installationspauschale beträgt CHF 15.– pro Kamera und ist mit der ersten Rechnung fällig.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto und ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug ist Secam berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung in Rechnung zu stellen.
- Secam behält sich das Recht vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen. Bestehende Verträge werden erst nach Ablauf der laufenden Abrechnungsperiode angepasst.
Vertragsdauer & Kündigung
- Es besteht keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 3 Werktagen schriftlich gekündigt werden.
- Die Kündigung hat per E-Mail oder eingeschriebenem Brief zu erfolgen.
- Secam ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, die Geräte zweckwidrig einsetzt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.
- Nach Vertragsende werden die Geräte innerhalb von 5 Werktagen abgebaut. Videoaufnahmen werden innert 30 Tagen unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Kameras zugänglich, ungehindert betrieben und nicht manipuliert werden können.
- Der Auftraggeber ist allein verantwortlich dafür, dass die Videoüberwachung am jeweiligen Standort den anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entspricht (insbesondere DSG, kantonales Recht, Baurecht). Er ist verpflichtet, die erforderlichen Hinweisschilder anzubringen und allfällige Bewilligungen einzuholen.
- Beschädigungen, Diebstahl oder Störungen der Geräte sind Secam unverzüglich zu melden. Der Auftraggeber haftet für mutwillig oder fahrlässig verursachte Schäden an den Geräten zum Neuwert.
- Geräte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Secam weder versetzt noch demontiert werden.
Haftung & Haftungsausschluss
Secam erbringt seine Dienstleistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt. Das System dient der audiovisuellen Abschreckung und Beweissicherung — nicht der garantierten Schadensverhinderung. Da es sich um ein technisches System handelt, das von äusseren Faktoren abhängt, können absolute Garantien weder für die Auslösung des Abschreckungssystems noch für die Verhinderung von Diebstahl, Vandalismus oder anderen Schadensereignissen übernommen werden.
Umfassender Haftungsausschluss: Secam schliesst — soweit gesetzlich zulässig — jegliche Haftung für Schäden aus, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder Nichtnutzung der Überwachungsdienstleistung entstehen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche, Projektverzögerungen, Folgeschäden sowie Schäden durch Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus, die trotz Einsatz der Anlage eintreten — unabhängig davon, ob das Abschreckungssystem ausgelöst hat oder nicht.
- Secam haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Stromausfälle, technische Störungen Dritter, Cyberangriffe, Sabotage, Witterungseinflüsse oder durch den Auftraggeber selbst verursacht werden.
- Die Haftung von Secam ist in jedem Fall auf den Betrag der im betreffenden Monat fakturierten Mietgebühr beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches Handeln von Secam nachgewiesen wird.
- Secam übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die unbefugte Nutzung von Videoaufnahmen infolge von Cyberangriffen, höherer Gewalt oder Handlungen Dritter.
- Secam übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass das Abschreckungssystem im Einzelfall auslöst, den Täter vertreibt oder einen Schaden verhindert. Die Wirksamkeit der Abschreckung hängt vom Verhalten des Täters ab und kann nicht garantiert werden.
- Secam übernimmt keine Garantie dafür, dass Videoaufnahmen von einer Versicherung als Schadennachweis anerkannt oder dass Versicherungsleistungen auf deren Grundlage ausgezahlt werden. Die Beurteilung liegt allein beim jeweiligen Versicherungsunternehmen.
- Die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zur Videoüberwachung am jeweiligen Standort liegt vollumfänglich in der Verantwortung des Auftraggebers. Secam übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung.
- Secam haftet nicht für allfällige Buss- oder Strafzahlungen, die dem Auftraggeber aufgrund rechtswidriger Videoüberwachung auferlegt werden.
- Der Auftraggeber hält Secam von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos, die im Zusammenhang mit der Videoüberwachung am Standort des Auftraggebers entstehen.
Datenschutz & Videoaufnahmen
- Die Verarbeitung von Personendaten richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG nDSG, in Kraft seit 1. September 2023) sowie der Datenschutzerklärung von Secam.
- Videoaufnahmen werden verschlüsselt gespeichert und sind ausschliesslich dem Auftraggeber sowie Secam zugänglich. Secam beauftragt keine Interventionsdienste und leitet keine Aufnahmen an Dritte weiter.
- Auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin werden Aufnahmen an zuständige Behörden herausgegeben.
- Aufnahmen werden standardmässig 30 Tage gespeichert und danach automatisch gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder laufende rechtliche Verfahren bestehen.
- Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne des DSG für die rechtskonforme Nutzung der Aufnahmen zuständig.
Geistiges Eigentum & Vertraulichkeit
- Sämtliche von Secam eingesetzten Systeme, Software, Konfigurationen und Prozesse bleiben ausschliessliches Eigentum von Secam bzw. deren Lizenzgebern.
- Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt Aarau, Kanton Aargau, Schweiz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Bestimmung wird durch eine rechtsgültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen der AGB
Secam behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Bestehende Kunden werden über wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich informiert. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website abrufbar. Die fortgesetzte Inanspruchnahme der Dienstleistungen nach Inkrafttreten der geänderten AGB gilt als Zustimmung.
Version: April 2025 · Secam, Inhaber Samuel Hunak, General Guisan-Strasse 44, 5000 Aarau, Schweiz